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Bayerischer Blasmusikverband plant politisches Vorgehen gegen KSK-Abgabe
v.l. Bläserjugend-Geschäftsführer Andreas Kleinhenz, BBMV-Geschäftsführer Andreas Horber, BBMV-Präsident Peter Winter, BDMV-Geschäftsführer Harald Essig, NBMB-Präsident Manfred Ländner und MdB Paul Lehrieder. Foto: privat

Mit dem Thema der Künstlersozialversicherungsabgabe bzw. dem Vorgehen der Künstlersozialkasse (KSK) gegen die ehrenamtlichen Mitgliedsvereine beschäftigte sich der Bayerischen Blasmusikverband (BBMV) in den letzten Wochen intensiv. Aus diesem Grund lud BBMV-Präsident Peter Winter zu einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder (Würzburg) ein, der sowohl als Jurist als auch als Abgeordneter einige Vereine bei juristischen Auseinandersetzungen mit der KSK beraten hat. In einer intensiven Gesprächsrunde wurden die nächsten Schritte des Bayerischen Blasmusikverbandes aber auch Handlungsempfehlungen für die bayerischen Musikvereine besprochen.

Grundsätzlich wehrt sich der Bayerische Blasmusikverband gegen jegliche Abgabepflicht, die der wichtigen Jugendarbeit der Vereine zusätzliche Kosten aufbürdet, zusätzlichen bürokratischen Aufwand beschert und die Vereinsvorsitzenden zusätzlichen Haftungsrisiken aussetzt.

"Der Bayerische Blasmusikverband lehnt aus diesem Grund auch die von der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände vorgeschlagene und in Gründung befindliche Ausgleichsvereinigung strikt ab, weil dadurch der Anschein erweckt wird, dass eine Abgabepflicht im Grunde anerkannt wird", verdeutlichte BBMV-Präsident Winter gegenüber dem Anwesenden BDMV-Geschäftsführer Harald Essig die klare Position aus Bayern. "Eine Ausgleichsvereinigung könnte für die großen Musikvereine interessant sein, die einen musikschulartigen Ausbildungsbetrieb mit einer Vielzahl an Schülern unterhalten. Musikvereine, die lediglich zur Existenzsicherung ihrer Kapelle Nachwuchs ausbilden, müssen grundsätzlich von der Abgabepflicht befreit bleiben", so Abgeordneter Lehrieder. Anders als die Verantwortlichen der Künstlersozialkasse interpretiert er das höchstrichterliche Urteil des Bundessozialgerichtes im Fall Musikverein Waiblingen genau in diese Richtung.

"Wir werden über den Jahreswechsel prüfen, welche politischen Optionen uns offen stehen, um endgültig dieses Damoklesschwert von unseren Kapellen und Spielmannszügen zu nehmen. Dies könnte z.B. auch eine Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung sein, die die politisch gewünschte Jugendarbeit und Jugendbildung komplett von der KSK-Abgabepflicht freistellt", so Präsident Winter. Manfred Ländner, Präsident des Nordbayerischen Musikbundes, unterstützt diese Forderung: "Es kann doch nicht sein, dass der Freistaat und die Kommunen Steuergelder für musikalische Jugendarbeit im Sinne von musischer Bildung und Prävention einsetzen, die dann zu einem Teil durch die Künstlersozialkasse wieder abgezogen werden." Unterstützung findet der politische Weg durch den Bayerischen Musikrat, der bereits Kontakt zur CSU-Landesgruppe in Berlin aufgenommen hat, um auch parteipolitisch die Wege zu ebnen.

Andreas Kleinhenz, Geschäftsführer der Nordbayerischen Bläserjugend und designierter NBMB-Geschäftsführer, sieht bei einer grundsätzlichen Befreiung im Sinne der Jugendarbeit auch die Möglichkeit, mit dem Bayerischen Jugendring und anderen Jugendverbänden noch mehr Nachdruck für diese Forderung zu erzielen. Einig waren sich die bayerischen Blasmusikvertreter darüber, bei Bedarf auch Vereine bei einer Musterklage ideell, juristisch und finanziell zu unterstützen, damit endlich Rechtssicherheit für die vielen Musikvereine in Bayern und bundesweit hergestellt wird.

 

Infos / Tipps für die Vereine:

  • Der Orchesterbetrieb ist im höchstrichterlichen Urteil nicht in die Abgabepflicht mit einbezogen worden, d.h. dass Honorare an die eigenen Dirigenten unbedenklich sind.
  • Honorare an Instrumentalausbilder sind im Rahmen der Übungsleiterpauschale (derzeit 2.100 Euro pro Jahr) grundsätzlich nicht von der KSK-Abgabepflicht betroffen. Sollte die Ausbildungsstruktur im Hinblick auf die KSK daraufhin abgestellt werden, sollte vom Empfänger des Geldes schriftlich bestätigt werden, dass er das Geld im Rahmen der Übungsleiterpauschale erhält.
  • Unbedenklich sind auch privatrechtliche Verträge zwischen Schüler/Eltern und dem Ausbilder. Allerdings darf der Verein keine aktive Vermittlerrolle einnehmen!
Sollte der Verein bereits einen Erfassungsbogen der Künstlersozialkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommen haben, ist folgendes Vorgehen angezeigt:
  • Sofortige Information an die neue Geschäftsstelle des Nordbayerischen Musikbundes (info@nbmb-online.de) über diesen Bescheid!
  • Fristverlängerung möglichst mehrfach beantragen, um Zeit zu gewinnen, bis eine politische oder juristische Klarstellung herbeigeführt wurde.
  • Sollte die KSK bzw. DRV keine Fristverlängerung mehr gewähren, ist Widerspruch gegen den Erfassungs- und Abgabebescheid einzulegen!
  • Bitte nie ohne Rücksprache mit dem Nordbayerischen Musikbund eine Meldung abgeben!


Quelle: Bayerischer Blasmusikverband, 09.12.2009

 

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