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Bitte beachten: Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung
Im Zuge der Umsetzung der DSGVO benötigt der NBMB von seinen Mitgliedsvereinen eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung. Wir bitten daher alle Vereine, eine entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Lief ab am 31-7-2018
Im Zuge der Umsetzung der EU-DSGVO (siehe auch www.nbmb-online.de/direkt/DSGVO) benötigt der NBMB von seinen Mitgliedsvereinen eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung. Wir bitten daher alle Vereine, eine der folgenden Vereinbarungen zu unterzeichnen:
- Falls Sie nur die kostenlose Mitgliederverwaltung für die jährliche Mitgliedermeldung nutzen, so drucken Sie bitte folgende Formular aus und senden Sie es ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurück:
https://www.nbmb-verwaltung.de/upload/training-652/vereinbarung_mitgliederverwaltung.pdf
- Falls Sie die kostenpflichtige Vereinsverwaltung des NBMB nutzen, so verwenden Sie bitte stattdessen folgende Vereinbarung:
https://www.nbmb-verwaltung.de/upload/training-652/vereinbarung_vereinsverwaltung.pdf
In nachfolgendem Dokument finden Sie Anhänge zu beiden Vereinbarungen:
https://www.nbmb-verwaltung.de/upload/training-652/anhang_1_und_2_vereinbarung.pdf
Die Anhänge umfassen folgende Punkte:
- Anhang 1 - Verzeichnis der Subunternehmer
- Anhang 2 - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) i.S.d. Art. 32 DSGVO
1. Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO
1.1. Zutrittskontrolle
1.2. Zugangskontrolle
1.3. Zugriffskontrolle
1.4. Trennungskontrolle
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2.1. Weitergabekontrolle
2.2. Eingabekontrolle
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3.1. Verfügbarkeitskontrolle
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
4.1. Datenschutz-Management
4.2. Incident-Response-Management
4.3. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO)
4.4. Auftragskontrolle (Outsourcing an Dritte)
Von: Geschäftsstelle, 12.06.2018